Gründungsberatung

Ob Sie nun als gestandener Unternehmer oder Existenzgründer durchstarten möchten, es gibt einige Dinge zu beachten. Gute Ideen, die das Potential für einen Geschäftserfolg mitbringen, gibt es viele. Doch scheitern diese oft an zahlreichen Hürden in Form von Verordnungen und Vorschriften, die unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Wir helfen Ihnen beim Überwinden dieser Hürden. Damit Sie nicht bereits bei Ihrer Gewerbeanmeldung ins Stolpern geraten, beschaffen wir Ihnen verlässliche, umfassende und aktuelle Rechtsinformationen für Handwerk, Gewerbe und freie Berufe. Wir als Unternehmensberatung ermitteln hierbei für Sie alle gründungsrelevanten Bestimmungen, gesetzlich zuständige Stellen und Ansprechpartner. Durch die Kooperation mit Fachanwälten und Steuerberatern, beantworten wir konkrete rechtliche oder steuerrechtliche Fragen.


Von der Idee zum Businessplan

Bei der Vielzahl der für eine Existenzgründung zu erledigenden Punkte verliert man schnell die Übersicht. Die übersichtlichen Ausführungen sollen Existenzgründern helfen, alles in eine Reihe zu bringen und die Unternehmensgründung Schritt für Schritt zu vollziehen.
Am Anfang einer Existenzgründung steht natürlich die Idee für ein eigenes Geschäft. Oft sind Existenzgründer der Ansicht, dass nur die ultimative Idee für ein innovatives Produkt eine eigene Firmengründung ermöglicht. Die Realität sieht oft anders aus. Viele Existenzgründer bieten Dienstleistungen und Produkte an, die es so oder so ähnlich bereits mehrfach auf dem Markt gibt. Produkte mit wirklichen Alleinstellungsmerkmalen (USP´S) sind die Seltenheit, zeichnen sich jedoch dann immer doch absolute Innovation aus. 
Die meisten Existenzgründer besitzen eine technische Ausbildung oder vielleicht auch besondere Kenntnisse, die sie gerne am Markt anbieten wollen.


Auswahl der Unternehmensform

Nachdem man festgelegt hat, mit welcher Gründungsidee man als Unternehmer starten möchte, sollte man sich sorgfältig überlegen, welche Unternehmensrechtsformen diese Tätigkeit unterstützen. Hierbei müssen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformtypen sorgfältig gegeneinander abgewogen und ausgewertet werden. Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:

1. Rechtsform

Zunächst sollte man sich überlegen, ob man sein Unternehmen alleine oder zu mehreren gründen will: Soll das Unternehmen alleine gegründet werden, so entfallen bereits alle Rechtsformen, die eine weitere natürliche Person als Gesellschafter benötigen. Übrig bleiben nur die Unternehmensformen Einzelunternehmen (EU), Freiberufler (FB), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eine Mischform wie z.B. die GmbH & Co. KG und die britische Limited. Diese genannten Unternehmensformen können durch einzelne Existenzgründer gegründet werden.
Soll das Unternehmen mit einer anderen Person gegründet werden, so stehen grundsätzlich die Unternehmensformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eine Mischform wie z.B. die GmbH & Co. KG oder die britische Limited zur Verfügung.

2. Tätigkeit

In einem zweiten Schritt ist zu klären, ob die Tätigkeit mit einem wirtschaftlichen Risiko verbunden ist, das nicht über Versicherungen abgedeckt werden kann.
Wenn Risiken bestehen, die nicht über Versicherungen abgedeckt werden können, sollte man verstärkt über die Gründung einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform wie z.B. einer KG, einer GmbH, einer UG (haftungsbeschränkt), einer Mischform wie z.B. der GmbH & Co. KG oder der britischen Limited in Erwägung ziehen.

3. Auswirkungen

Schließlich sollte man noch überlegen, welche steuerlichen Auswirkungen die verschiedenen Rechtsformen aufweisen und wie aufwändig und teuer der „laufende Unterhalt“ (Bilanzen, Notargebühren, Registergebühren etc.) einer Rechtsform ist.
Hierzu empfehlen wir die Einbeziehung eines Steuerberaters. Gerade in der Gründungsphase ist dieses von wesentlicher Bedeutung. Sie wären nicht der erste Gründer, der nachträglich seinen Steuerberater die vorher gewählte Rechtsform des Unternehmens aufbürdet. Dieser kann dann nur noch versuchen, die dadurch entstandenen Steuernachteile zu korrigieren.


3. Auswirkungen

Schließlich sollte man noch überlegen, welche steuerlichen Auswirkungen die verschiedenen Rechtsformen aufweisen und wie aufwändig und teuer der „laufende Unterhalt“ (Bilanzen, Notargebühren, Registergebühren etc.) einer Rechtsform ist. Hierzu empfehlen wir die Einbeziehung eines Steuerberaters. Gerade in der Gründungsphase ist dieses von wesentlicher Bedeutung. Sie wären nicht der erste Gründer, der nachträglich seinen Steuerberater die vorher gewählte Rechtsform des Unternehmens aufbürdet. Dieser kann dann nur noch versuchen, die dadurch entstandenen Steuernachteile zu korrigieren.


Klärung Finanzierungsbedarf

Hat man die Gründungsidee überprüft und eine brauchbare Rechtsform ausgewählt, so ist zu klären, wie man sein Gründungsvorhaben finanziert. Hierbei gibt es eine Vielzahl an Kriterien, die in die Überlegung mit einbezogen werden müssen. Am Anfang steht dabei die Frage, ob die Gründung über eigene Finanzmittel (Eigenkapital) bestritten werden kann oder ob Fremdkapital oder Zuschüsse nötig sind. Zudem ist zu beachten, ob das Fremdkapital oder die Gründungszuschüsse später zurückgezahlt werden müssen und wie dies zu geschehen hat. Hierzu können wir Ihnen sehr gute und besonders zuverlässige Partner empfehlen. Im Vorfeld klären wir mit Ihnen den Finanzierungsbedarf. Dieser ergibt sich aus dem Businessplan und Ihren vorher eingebrachten Informationen. Bei Fremdfinanzierungen sollten die Gespräche mit den Banken zudem vor der eigenen Existenzgründung stattfinden, um später finanzielle Engpässe zu vermeiden. 
Ebenso sollten vor der Existenzgründung Gründungszuschüsse und Gründungshilfen überprüft werden. Beide können einen evtl. teureren Fremdkapitalbedarf senken. Zinsbelastungen sollten so gering wie möglich ausfallen, um das Unternehmen attraktiv für einen möglichen Investor oder Kreditgeber darzustellen.


Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Umsatzvorschau

Nach der Erstellung von Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Umsatzplan, kann man den Kapitalbedarf sicher abschätzen, sofern die vorher angenommenen Werte eintreffen. Solch Pläne dienen zur Überprüfung, zu welchen Zeitpunkten Einnahmen und Ausgaben anfallen, zu welchen Zeitpunkten es demnach Liquiditätsüberschüsse und zu welchen Zeitpunkten es Liquiditätsengpässe geben wird und ob die Gründungsidee eine Rentabilität aufweist. Der ROI (return of invest) ist für viele Kreditgeber oder auch Investoren eine wichtige Größe.
Basis ist eine gut überlegte Umsatzvorschau, in der die Umsätze über die nächsten drei Jahre monatsweise prognostiziert werden. Anschließend erstellt man einen Liquiditätsplan, der den prognostizierten monatlichen Umsätzen die einzelnen monatlichen Betriebsausgaben – gegliedert nach verschiedenen Ausgabenarten – gegenüberstellt. Damit lassen sich die monatlich Liquiditätsüberschüsse und Liquiditätsengpässe prognostizieren. Wichtig bei dieser Aufstellung ist, genau zu überlegen, in welchen Monaten welche Einnahmen und vor allem welche Ausgaben auftreten.
Der bislang rein auf den betrieblichen Einnahmen und der betrieblichen Ausgaben basierende Liquiditätsplan sollte dann in einem zweiten Schritt um die privaten Ausgaben ergänzt werden. Eine Existenzgründung muss dem Existenzgründer eine finanziell tragfähige Lebenssituation bieten.


Finanzierung

Als letzten Schritt vor einer Gründung Ihrer zukünftigen Existenz, muss die Finanzierung des Unternehmens und des Privatlebens während der Gründungsphase sichergestellt werden. Ohne eine gesicherte Finanzierung kann keine Existenzgründung stattfinden.
Es ist wichtig, die Gespräche bei Banken oder Kapitalgebern, den jeweiligen Zuschussstellen (Agentur für Arbeit, Gründungszuschuss, etc.) abzuschließen und die entsprechenden Anträge zu stellen bzw. Verträge zu schließen. Hierbei können wir Sie ebenfalls von Anfang an unterstützen.
Wichtig: Oft werden Gründungszuschüsse nur gewährt, wenn der entsprechende Antrag vor der Existenzgründung gestellt wurde. Hat die Existenzgründung bereits – und sei es auch nur zum Teil – stattgefunden, werden manche Zuschüsse nicht mehr gewährt.


Gründung des Unternehmens

Es ist soweit. Die Gründung des eigenen Unternehmens steht nun bevor! Manche Unternehmensarten lassen sich schnell und formlos gründen, andere wiederum bedürfen eines notariellen Vorgangs und / oder der Eintragung in das Handelsregister. 
Wer bis hierher alle Gründungschritte realistisch und verantwortungsvoll vollzogen hat, für den stellt die formale Gründung des Rechtsmantels des Unternehmens kein Hindernis mehr dar. Wir empfehlen hier einen guten Notar und Rechtsanwalt, um Sie auch juristisch in guten Händen zu sehen.


Anmeldung bei Behörden

Nachdem die Rechtsform des Unternehmens festgelegt ist und das Unternehmen gegründet wurde, muss es bei den verschiedenen Behörden angemeldet werden. Welche Behörden jedoch über die Gründung informiert werden müssen, hängt von der Tätigkeit und der Rechtsform des Unternehmens ab. Gewerbliche Unternehmen müssen sich zunächst beim Gewerbeamt anmelden. Anmeldebögen hierfür können beim Gewerbeamt bezogen werden. Alle Unternehmen müssen sich sofort beim Finanzamt anmelden. Erst nach der Anmeldung beim Gewerbeamt (nur gewerbliche Unternehmen) und nach der Anmeldung beim Finanzamt sind bei gewerblichen Unternehmen eventuell weitere Anmeldungen bei den Kammern (IHK, HWK) vorzunehmen.
Wer von Anfang an Arbeitnehmer beschäftigen will, muss sich nun zudem beim Arbeitsamt anmelden, um eine Betriebsnummer zu erhalten. Sollte man dieses erst später in Betracht ziehen, kann diese Anmeldung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Existenzgründer

Pakete Dieses Leistungspaket beinhaltet ein Beratungsgespräch über 30 Minuten sowie die Erstellung eines einfach strukturierten Liquiditätsplanes.

Basic Paket

Dieses Leistungspaket beinhaltet ein Beratungsgespräch über 30 Minuten sowie die Erstellung eines einfach strukturierten Liquiditätsplanes.

Advanced Paket

Dieses Leistungspaket beinhaltet die Erstellung eines Liquiditäts- und Rentabilitätsplanes sowie drei Beratungsgespräche über jeweils 60 Minuten. Ein Erstgespräch zum Austausch benötigter Informationen, ein weiteres Gespräch als Vorbereitung auf einen möglichen Termin mit einem Kreditgeber (Bankhaus, Investor etc.) nach Erstellung des Liquiditäts- und Rentabilitätsplanes, sowie einem Abschlussgespräch.

Premium Paket

Dieses Leistungspaket beinhaltet die Erstellung Liquiditäts- und Rentabilitätsplanes, vier Beratungsgespräche über jeweils 60 Minuten sowie die Erstellung einer Homepage basierend auf einem Content-Management-System (CMS), welches nach Übernahme selber programmiert werden kann. Weiterhin sind in dieser Leistung verschiedene Vorschläge für ein eventuell benötigtes Logo enthalten (3-5 verschiedene Entwürfe).

Übersicht Beratungsgespräche Premium

  • Ein Erstgespräch zum Austausch benötigter Informationen.
  • Vorbereitungsgespräch auf einen möglichen Termin mit einem Kreditgeber (Bankhaus, Investor etc.) nach Erstellung des Liquiditäts- und Rentabilitätsplanes.
  • Beratungsgespräch nach einem Termin mit einem möglichen Kreditgeber.
  • Abschlussgespräch mit notwendigen Hinweisen für einen erfolgreichen Unternehmensstart.

Die Vermittlung zu einem Steuerberater, zu einem Versicherungshaus, zu zwei verschiedenen Bankhäusern sowie zu einem Dienstleister im Bereich Webdesign & Webpflege kann als Option genutzt werden und ist im Leistungspaket enthalten.

Um Ihnen ein gezieltes Angebot zu unterbreiten, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Name, Anschrift, Geb. Datum, Kontaktdaten
  • Branche der geplanten Unternehmung
  • Anzahl der Anteilseigner (Eigentümer, Gesellschafter)
  • Geplantes Startdatum der Unternehmung

Danny Seifert
Unternehmensberatung

Zietenstraße 23
12249 Berlin

030 51304000

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